Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz ist Pflicht, wenn….
Ihre PSAgA muss nach BG-Richtlinien und Herstellervorgaben durch einen Sachkundigen jährlich geprüft werden.
Die Prüfung Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz führen wir gerne für Sie nach der BG-Richtlinie (BG 906) durch.
Sprechen Sie uns noch heute an.