Leider kommt es dabei auch immer wieder zu Unfällen, die mit hinreichender Sachkundeprüfung hätten vermieden werden können. Die meisten Zwischenfälle werden durch falsch aufgestellte Hebebühnen oder defekte Bühnen verursacht.
Seien sie sich sicher, dass ihre Arbeitsbühnen und Stapler ausreichend geprüft sind! Sind sie das nicht, können sie mit unser Hilfe rechnen:
Wir prüfen Arbeitsbühnen in allen Ausführungen nach ArbSchG, die BetrSichV, DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-004.
Wir prüfen alle Typen von Stapler und Telestapler sowie Anbaugeräte, oder sogar Mann- und Maschinenkörbe nach ArbSchG, die BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 68, FEM 4.004