Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz ist Pflicht, wenn….
- es der Hersteller der Arbeitsbühne in der Bedienungsanleitung vorschreibt.
- es Ihr Arbeit- oder Auftraggeber vorschreibt.
- die Arbeiten auf zum Beispiel einem Werks- oder Messegelände stattfinden und die Benutzung von PSA seitens der Baustellen-/ Messeleitung vorgeschrieben ist.